
Persönliche Schutzausrüstung
Alle Mitglieder der Einsatzabteilung sind mit einer Grundausstattung ausgerüstet, die als persönliche Schutzausrüstung bezeichnet wird. Sie besteht aus folgenden Teilen:

Atemschutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung der Atemschutzgeräteträger ist speziell für Brandeinsätze ausgelegt und besteht aus:
• Feuerwehrschutzschuhwerk (Stiefel)
Bei Brandeinsätzen rüsten sich diese Einsatzkräfte zusätzlich mit Atemschutzgerät und Atemschutzmaske aus.

Funktionswesten
Die Funktionswesten werden von den Führungskräften getragen. Sie ermöglichen eine gute Kennzeichnung der einzelnen Funktionen. Gerade bei Einsätzen größeren Umfanges sind die Verantwortlichen, vor allem für die Einsatzkräfte selbst, sofort auszumachen.

Chemikalienschutzanzug (CSA)
Der Chemikalienschutzanzug (CSA) wird dicht verschlossen, sodass sein Träger bei direktem Kontakt mit Gefahrstoffen für eine begrenzte Zeit geschützt ist. Schutzhandschuhe und Stiefel sind fest mit dem Anzug verbunden.
Unter dem CSA werden getragen:

Hitzeschutzanzug (HSA)
Der Hitzeschutzanzug (HSA) wird in Verbindung mit der persönlichen Schutzausrüstung und im Einsatzfall mit Atemschutzgerät und Atemschutzmaske verwendet. Er schützt die Einsatzkräfte vor gefährlicher Wärmestrahlung, nicht aber vor direkter Flammeneinwirkung.
Als ein Beispiel für die verschiedenen Arten des Hitzeschutbekleidung ist hier der Hitzeschutzponcho dargestellt.

Schnittschutzhose
Die Schnittschutzhose kommt immer dann zum Einsatz, wenn Arbeiten mit der Motorkettensäge notwendig sind. Sie wird zusätzlich zur persönlichen Schutzausrüstung getragen und schützt die Beine vor Schnittverletzungen durch die Säge.

Wathose
Die persönliche Schutzausrüstung wird bei Wassereinsätzen durch die Wathose mit angearbeiteten Siefeln ergänzt.
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Sicherheitstipps
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